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BEITRÄGE

Zuschusshilfe Aufarbeitungshilfe 2019 - FBG meldet 6400 Fm für 60 Waldbesitzer an

Seit Ende November 2019 konnte in einem zweiwöchigen Zeitkorridor für Kalamitätsholz (Sturm-, Schneebruch- und Käferholz) eine sogenannte Aufarbeitungshilfe in Form von einem Zuschuss von 3,00 € / Fm beantragt werden, um den Waldbesitzer bei der Aufarbeitung des vielen Kalamitätsholzes (hier meist Käferholz), etwas zu unterstützen.

Um einen auszahlungsfähigen Antrag abgeben zu können, musste der Antragsteller hierbei mindestens 250 € Förderungsendbetrag (also ca. 84 Fm Kalamitätsholz) erreichen. Da aber viele Waldbesitzer unter dem benötigten Satz lagen, hat die FBG Seewald einen Sammelantrag für alle Waldbesitzer, die mehr als 15 Fm Kalamitätsholz in 2019 über die FBG verkauft haben, gestellt.

Trotz des enorm hohen Bürokratieaufkommens konnte die FBG die Aufarbeitungshilfe für 60 Waldbesitzer mit insgesamt ca. 6400 Fm Kalamitätsholz erfolgreich beantragen.


Weitere Informationen zur Aufarbeitungshilfe 2019 finde Sie hier.




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